21
Jan 2021
09
Jul 2020
Leitsatz: Abo-Rechnungen mit 7% MwSt. aus dem 1. Halbjahr 2020 sind nicht nachträglich zu korrigieren, wenn die MwSt. im 2. Halbjahr um 2-Prozentpunkte auf 5% gesenkt wird. Dies geht auch aus einem Schreiben des BMF vom 30.6.2020 hervor.